Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Schiffsvermietung GREGORS GmbH

I. Geltung der Bedingungen
Die gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen und Angebote vonGREGORS GmbH erfolgen ausschließlichaufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

II. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von GREGORS GmbH sind freibleibend undunverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch Zugang der schriftlichenAuftragsbestätigung bei derGREGORS GmbH mit den Unterschriften beider Vertragsparteien verbindlichzustande.Liegt binnen 8 Tagen nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung GREGORS GmbH dieses Schreiben nicht vom Kundenunterzeichnet und abgestempelt vor, wird die Bestellung/Bestätigung als nicht bindend angesehen.

III. Leistungen der Reederei
Die Reederei stellt dem Charterer das Schiff in betriebsbereitem Zustand einschließlich technischer Betriebsmittel undnotwendiger Besatzung entsprechend den einschlägigengesetzlichen Bestimmungen für die vereinbarte Nutzungsdauerund die beabsichtigte Fahrtroute zur Verfügung.Bei Charterfahrten liegen die Fahrgastschiffe und Barkassen max.15 Minuten für den Einstieg bereit. Die aufpreisfreie Zeit für dasVerlassen des Schiffes nach Fahrtende und Festmachen beträgtebenfalls höchstens 15 Minuten. Darüber hinaus vom Charterer inAnspruch genommene Zeiten für Aufrüsten und Entladen werdenje zu dem vereinbarten Stundensatz gesondert in Rechnunggestellt.Vom Charterer gewünschte Fahrtrouten können nur unterBeachtung der Wasser- und Wetterverhältnisse sowie dereinschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der vereinbartenNutzungsdauer berücksichtigt werden. Treten Umstände ein, diezu einer Verhinderung oder Beschränkung der Fahrt führen undnicht durch die Reederei zu vertreten sind - wie z.B. Eisgang,Nebel, Hoch- und Niedrigwasser, Starkwind, etc. - findet dieVeranstaltung im möglichen verminderten Fahrtumfang oder amAnlegeplatz statt, ohne dass dem Charterer ein Anspruch aufMinderung der vereinbarten Vergütung zusteht.Die Entscheidung über die möglichen Fahrtrouten oder denAbbruch der Fahrt aus oben genannten Gründen obliegt allein dempflichtgemäßen Ermessen des Schiffsführers. Die Reedereiübernimmt keine Gewährleistung dafür, dass vereinbarteAnlegestellen nicht nutzbar sind, etwa infolge Belegung durchFremdschiffe oder aus anderen von der Reederei nicht zuvertretenen Gründen.Sollte das vertraglich vorgesehene Schiff nicht einsatzbereit sein,wird seitens der Reederei ein geeignetes Ersatzschiff gestellt, essei denn, die mangelnde Einsatzbereitschaft beruht auf höhererGewalt.

IV. Vergütung
Maßgebend sind bei der Beauftragung vereinbarte Preise wie siein der Buchungsbestätigung von GREGORS GmbH genanntsind.Die Charterzeit beinhaltet Rüstzeiten, Leerfahrtzeiten, Wartezeitenund die Fahrzeit mit den Gästen.Die Fahrzeit beginnt mit Ablegen des Schiffes vom Anlieger desAbfahrtsortes und endet mit Anlegen des Schiffes zumvereinbarten Zeitpunkt.Eine Anzahlung in Höhe der Hälfte des zu erwartenden Preises istnach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Konto von GREGORS GmbH zu überweisen. Die restliche Zahlung mussunmittelbar nach Erhalt der Rechnung erfolgen.Zahlt der Charterer trotz Mahnung und Nachfristsetzung derReederei nicht spätestens eine Woche vor Fahrtbeginn, kann dieReederei die Erfüllung des Vertrages verweigern undSchadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe desSchadensersatzes richtet sich nach den für den Rücktritt desCharterers vorgesehenen Pauschalsätzen.

V. Rücktritt des Charterers
Kündigt der Charterer den Vertrag, tritt er aus nicht von derReederei zu vertretenen Gründen zurück oder nimmt er dievereinbarte Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht an, behältdie Reederei den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.Die Schiffsvermietung GREGORS GmbH kann ohne Nachweis der Schadenshöhe erheben:Bei einem Rücktritt bis zum 60. Tag vor Leistungsbeginn 40% der Auftragssumme vom 59. -15. Tag vor Leistungsbeginn 50% der Auftragssumme ab dem 14. Tag vor Leistungsbeginn 80% der Auftragssumme 4 - 1 Tage vor Leistungsbeginn 100% der Auftragssumme am Tag der Fahrt 100% der Auftragssumme. Wird ein Auftrag am Fahrtag oder gar nicht storniert, wird die volleVertragssumme fällig. Etwaige anfallende Aufwendungenoder sonstige Auslagen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

VI. Haftung
Der Charterer haftet für Schäden, die der Reederei durch seineGäste, Mitarbeiter oder Beauftragte zugefügt werden, wie füreigenes Verschulden. Die Reederei behält sich vor, vom Chartererden Nachweis einer geeigneten Versicherung zu verlangen.Die Haftung der Reederei für Schäden des Charterers, seinerGäste, Mitarbeiter und Beauftragten ist ausgeschlossen, es seidenn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitder Reederei und deren Mitarbeitern.Im übrigen entspricht die Haftung der Reederei der Höhe nach dergesetzlich vorgeschriebenen Regelung.Die Reederei haftet nicht für den Verlust oder Beschädigungeingebrachter Gegenstände des Charterers, seiner Gäste,Mitarbeiter und Beauftragten. Es sei denn, der Schaden beruht aufVorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Reederei oder ihrerMitarbeiter.

VII. Bewirtung:
Speisen werden durch Fremdlieferanten nach Wahl desCharterers geliefert. Es sei denn, es ist mit der Reederei eineBewirtungspauschale vereinbart worden. Der Lieferant mussjedoch auch Geschirr, Besteck, Tischwäsche und Servicepersonalfür die Speisen mitbringen.Getränke können vom Charterer auf den Barkassen komplettselbst organisiert werden. Auf den Fahrgastschiffen kommen dieGetränke ausschließlich aus der Bordbar. Ausnahmen müssenschriftlich vereinbart sein.Der jeweilige Lieferant hat auf Ordnung und Sauberkeit beimVerlassen des Schiffes zu achten. Ansonsten erhebt die ReedereiReinigungsgebühren.

VIII. Dekoration:
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigenGegenständen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung derReederei nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss dengesetzlichen Brandschutz-vorschriften entsprechen. Die Reedereihaftet nicht für Verlust oder Beschädigung derartigenDekorationsmaterials.

IX. Schlussbestimmungen:
Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien sind nichtgetroffen. Änderungen und Ergänzungen der getroffenenVereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit derSchriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieserSchriftformklausel.Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oderwerden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungendadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durcheine solche ersetzt, die deren wirtschaftlichen Zweck am nächstenkommt.

AGB PDF_DOWNLOAD

 


maritime-circle-line.de